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Geschrieben von: Altlast am: 27.06.08, 23:12:32
http://wcm.krone.at/krone/S32/object_id__105643/hxcms/

[I]Ludwig Koch hat schon Klage gegen die Republik Österreich auf Schadenersatz eingebracht. Einer der Anwälte fordert einen Lokalaugenschein im Haus von Nataschas Entführer Wolfgang Priklopil.[/I]


Geschrieben von: Altlast am: 27.06.08, 23:32:38
Die Idee mit dem Lokalaugenschein im Haus in der Heinestraße stammt nicht zufällig von einem gewissen Berufsdetektiv?


Geschrieben von: vero am: 28.06.08, 00:06:23
Kann aber muss nicht unbedingt.

Lokalaugenscheine sind an sich eine ganz normale Sache in irgend einem gerichtlichen Procedere.
Der Wunsch ezeigt das allgemeine Misstrauen, das den damaligen Untersuchungsergebnissen entgegenbebracht wird.

Das Argument, selbst wenn eine ausserordentliche Untersuchung der Liegenschaft bereits 1998 vorgenommen worden wäre, wäre es unmöglich gewesen, NK zu orten / finden, erscheint mir eh eine Schutzbehauptung zu sein.

Fraglich ist hingegen, was WP getan hätte, wäre er damals einer direkten harten Konfrontation ausgesetzt gewesen:

Einserseits kann gedacht werden, die Geiselnahme sei noch nicht so stark in seinem Wesen verankert gewesen, so dass noch genügend Flexibilität zu einem Geständnis vorhanden gewesen wäre.
Anderseits hätte der labile WP bereits damals Suicid begehen können, und die Untersuchenden hätten NK zu spät (Ersticken / verhungern) finden können.
Dazu kommt, dass WP die NK während der Untersuchungsphase - falls er nicht sofort inhaftiert worden wäre - hätte töten und exportieren können ...

Im Vergleich zum Amstetten-Fall zehn Jahre später, muss auch in Betracht gezogen werden, dass die technischen Möglichkeiten zur Ortung von Lebenden + Toten sich sehr entwickelt haben.


Geschrieben von: Altlast am: 28.06.08, 10:15:05
Dem Herrn Koch ist hoffentlich klar, daß er evtl. direkt gegen den Willen seiner Tochter arbeitet, schließlich ist sie mittlerweile "alleinige Verfügungsberchtigte" über das Haus. Falls ein Lokalaugenschein angeordnet wird und NK dagegen ist, wird das Gericht zu Zwangsmaßnahmen greifen müssen.

Kann natürlich auch sein, daß NK [I]dafür[/I] ist, weil ein positives Ergebnis (ein Mensch hätte im Verlies aufgespürt werden können) auch bei ihren Schadenersatzforderungen gegen die Republik von Vorteil wäre.


Geschrieben von: vero am: 28.06.08, 12:54:02
Ist es nicht so, dass ein Augenschein gerichtlich angeordnet wird?
In diesem Fall hätte NK wenig oder gar keine Einspruchsmöglichkeiten.
Möchte sie eine solche gerichtliche Anordnung verhindern, geriete sie erneut in ein schlechtes Licht ...
Vielmehr müsste sie die Liegenschaft zum Augenschein voll zugänglich machen und zu eventuellen neuen Untersuchungen zur Verfügung stellen.


Geschrieben von: Altlast am: 28.06.08, 20:07:35
Das meinte ich mit Zwangsmaßnahmen. Sie wird Zugang gewähren müssen, ob sie will oder nicht.