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Geschrieben von: Walter Pöchhacker am: 25.07.15, 23:23:35
diepresse.com - 25. Juli 2015

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4784575/Freispruch-fur-ExOGHPraesident-Rzeszut-rechtskraeftig

[B]Qui Bono (wem nützt es)? Ein Poster bringt es auf den Punkt:[/B]

bartsimpson
25.07.2015 17:29»
das einzig richtige Urteil
Er hatte den Verdacht, dass es keine einzeltäterschaft gewesen sein konnte. Deswegen wurde versucht ihn fertig zu machen. wieder einmal ließ sich die total linksunterwanderte wr staatsanwaltschaft missbrauchen (wie auch im fall lansky, nachzulesen im spiegel, weil in ö die macht Lanskys ausreicht, um das totzuschweigen). Die unheimliche frage in diesem Skandal der wr staatsanwaltschaft bleibt: cui bono. ..

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