Walter Pöchhacker
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[B]Schweinepest im Straflandesgericht Graz?[/B]
Das Angebot der Staatsanwaltschaft, im Zuge des „außergerichtlichen Tatausgleiches“ gegen eine Bezahlung von € 500,-- das Verfahren gegen Koch einzustellen war nur scheinbar „günstig“. In Wahrheit wäre die Annahme des sicherlich gut gemeinten Vorschlages für Koch zu billig - um nicht zu sagen schäbig - gewesen.
Die sehr junge Richterin verwies wiederholt auf das selten gute Beweismaterial in Form des ATV-Berichtes und die offensichtlich noch jüngere Staatsanwältin wurde nicht müde zu betonen, dass schon aus Gründen der Generalprävention solche Methoden der Selbstjustiz - ausgerechnet in einem Gerichtsgebäude und vor versammelten Journalisten - nicht einreißen dürfen. So setzte es letztlich wegen versuchter Nötigung zwei Monate auf drei Jahre bedingt. Anwalt Alfred Boran meldete sofort „volle Berufung“ an.
Auch wenn die Richterin nur über den konkret angeklagten Fall zu befinden hatte, bleibt das Urteil – im Vergleich zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Ernst H. – das was es ist: eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Denn hier war nicht einmal eine Diversion nötig, auch wenn es sich um keine [B]versuchte[/B] Tat, sondern gleich um eine [B]vollendete[/B] Körperverletzung und Sachbeschädigung handelte. Der Tatort war – Generalprävention hin oder her - ebenfalls in einem Gerichtsgebäude. Zusätzlich wurde die Tat nicht nur [B]vor[/B] versammelten Medienvertretern begangen, sondern praktischerweise gleich [B]an[/B] einem ihrer Vertreter verübt. Herz was willst du mehr, sollte man meinen. Der Bezirksanwalt sah dies offenbar alles nicht so eng und stellte das Verfahren „ruck-zuck“ ein!
Nach der klaren Beweislage wollte die Richterin auf die Aussage von Ernst H. überhaupt verzichten; zutreffender ausgedrückt wäre wohl, dass sie ihm den Auftritt ersparen wollte. Einzig und alleine Herrn Koch war es zu verdanken (dazu diente ja die ganze Übung), dass H. seinen schauspielerischen Talenten (nach Gleisdorf) erneut freien Lauf lassen konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob H. überhaupt erscheinen würde, denn gesehen wurde er bis zu diesem Zeitpunkt nicht. Erst nachdem ein eintretender Polizist mit der Frau Rat tuschelte und einen Stuhl (jenen neben Dr. Boran) seitlich hinter den Zeugentisch platzierte, wurde die Spannung unter den Zuhörern durch Geraune und Getuschel deutlich.
Durch einen nach wie vor auf dem Gang ausharrenden Kameramann von ATV konnten später der Auftritt und Abgang von H. dokumentiert werden. Er marschierte - flankiert von vier(!) Polizisten - den schnurgeraden Gang entlang bis zum Verhandlungssaal, der sich am Ende des Flurs befand. Anstatt einer riesigen Sonnenbrille wie in Gleisdorf begnügte er sich diesmal mit einer kleinen. Mehr als ausgeglichen wurde dieser Nachteil jedoch durch eine weiße Staubschutzmaske. Hätte er noch weiße Handschuhe getragen, hätte man ihn aus einiger Entfernung und mit einigem guten Willen durchaus für Michael Jackson halten können.
Vor dem Verhandlungssaal stellte er sich bis zu seinem Auftritt in eine Ecke, sodass nur mehr sein Rücken zu sehen war. Während des Eintretens in den Saal entledigte er sich blitzschnell seiner Maske, dass es die mit dem Rücken zu ihm sitzenden Zuhörer vorerst gar nicht registrierten. Nur mit der Brille begab er sich zum Zeugentisch und entblößte erst dort vor dem Gericht sein Antlitz.
Gleichzeitig „besetzten“ die vier Polizisten die strategisch wichtigen Punkte im Saal. Konkret stellte sich ein Beamter etwa zwei Meter neben den zwischenzeitlich in der ersten Reihe sitzenden Koch, ein zweiter nahm auf dem bereits erwähnten, zurechtgerückten Stuhl Platz und die Verbliebenen bezogen links und rechts neben der Tür Position. Ich saß seitlich hinter Herrn Koch, der offensichtlich einige Zeit brauchte um zu vergegenwärtigen, dass der ganze „Almauftrieb“ ihm zu Ehren erfolgte. Ich musste mir auf die Lippen beißen, um ein Losprusten im Keim zu ersticken.
Wie bei Herrn Koch wurde der von ATV in Gleisdorf aufgenommene Mitschnitt vorgespielt. H. wollte hartnäckig noch einige andere Vorfälle protokolliert wissen, was jedoch von der Richterin unterbunden wurde. Nach der Einvernahme wurde ihm (selbstverständlich) gestattet, den weiteren Verlauf der Verhandlung im Saal zu verfolgen. Dies hatte zur Folge, dass in der letzten Reihe einige Zuhörer ihren Platz räumen mussten, um links und rechts vom Ehrengast je einen Beamten umgruppieren zu können. Unbewusst verglich ich diese Situation mit der meist ausbrechenden Hektik von Leibwächtern bei Staatsbesuchen, wenn sich der Schutzbefohlene ohne vorherige Absprache dem Volk nähert und sich durch Händeschütteln einem unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko aussetzt.
Erst nach dem Urteilsspruch registrierten die zwischenzeitlich sensibilisierten Zuhörer, dass H. vor dem Verlassen des Saales nach dem Aufsetzen der Sonnebrille eine Atemschutzmaske zweckentfremdete, was für mehr oder weniger unterdrückte Heiterkeit sorgte.
Die ATV-Kamera dokumentierte den im wahrten Sinn des Wortes filmreifen Abgang. Fast hätte man den Eindruck gewinnen können, dass die Eskorte mit H. eingeübt worden war. Vor dem Gerichtsgebäude wurde H: in einen dort abgestellten Funkstreifenwagen verfrachtet, der schließlich mit der gesamten Besatzung abfuhr. Bildsequenzen, die ich nicht von vornherein als unsympathisch empfand.
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