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vero

@wapö
Danke schön für die vorzügliche Beschreibung!
[B]Das ist ganz grosses Kino.[/B]
Gehe ich richtig in der Annahme, der Jacko-Vergleich beinhalte auch, das Häpfelchen hätte nebst den anderen Maskierungsdevotionalien sein Haarteil übergestülpt gehabt?

Obwohl kaum mehr eine Steigerung möglich ist, warten wir begeistert auf die nächste Vorstellung:
Häpfelchen schwebt in den Gerichtssaal in einer Sänfte, getragen von handverlesenen Armeeangehörigen und umringt von einer Schar Polizisten.

Vor dem Gerichtsgebäude werden sich nach etlichen Tagen der Vorbereitung Tausende Menschen versammeln, die hinter Gittern dem Einzug huldigen dürfen. Blumenkinder, Musikkapellen, Würstchenstände sorgen für eine besonders nette Stimmung.

Nur einer wird stören, jener, der seinen Läusezirkus auf Häpfelchen scharf machte, das weiss aber noch keiner.
30.05.09, 13:04:31

Walter Pöchhacker

[quote=vero] Gehe ich richtig in der Annahme, der Jacko-Vergleich beinhalte auch, das Häpfelchen hätte nebst den anderen Maskierungsdevotionalien sein Haarteil übergestülpt gehabt?[/quote]
Eine Perücke oder ein Toupet war nicht zu erkennen. Vielleicht wurde deswegen darauf verzichtet, weil ein rasches Abnehmen der Gesichtsmaske und ein Zurückschnalzen des um den Kopf gespannten Befestigungsbandes desaströse Folgen haben hätte können:

Schon ein Verschieben des künstlichen Skalps – etwa über die Augen – wäre für ein ehrfurchtsvolles Auftreten vor Gericht abträglich gewesen. Vollends zum Teufel damit wäre es wohl gewesen, wenn das Gummiband die falschen Locken zu einem völligen Abflug von der Basis gebracht hätte und diese aufgrund der strömungsunförmigen, unberechenbaren Ballistik ausgerechnet mitten unter den Journalisten „eingeschlagen“ wären.
30.05.09, 21:32:26

Walter Pöchhacker

Am Dienstag (10.11.2009) findet die Berufungsverhandlung statt
08.11.09, 22:52:06

Altlast

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2196955/fall-kampusch-vater-graz-vor-gericht.story
[quote]Das Gericht entschied, dass der Schuldspruch bleibt, die Strafe aber von einer zweimonatigen bedingten Haft in eine teilbedingte Geldstrafe umgewandelt wird. Das bedeutet, dass Koch nun 240 Euro zahlen muss, 240 weitere Euro wurden bedingt verhängt. Ludwig Koch nahm die Entscheidung ohne Kommentar zur Kenntnis, ein mitangereister Bekannter sagte zu ihm: "Sag doch, dass Du das nicht zahlen kannst, Du hast ja nichts." Das Urteil ist rechtskräftig.[/quote]
10.11.09, 16:36:25
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