Walter Pöchhacker
|
geändert von: Walter Pöchhacker - 03.05.07, 11:15:54
Frau Sirny ist nun beim zweiten Prozesstermin mit ihrem Anwalt erschienen. Ihr Fernbleiben bei der ersten Tagsatzung begr?ndete sie damit, dass der Hinterlegungsvermerk im Brieffach m?glicherweise mit Werbematerial entsorgt worden sein k?nnte. Man sieht wie schnell so etwas passieren kann, wenn man nicht aufpasst!
Anstatt die Gelegenheit beim Schopf zu packen um Wabl und mir bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor der Welt?ffentlichkeit die Leviten lesen zu k?nnen, war die Beklagte gegen ein neues Verfahren.
Ihr Anwalt fand es f?r ?berfl?ssig. U.a. deswegen, weil schon aus der Online-Berichterstattung(!) diverser Medien glasklar die ?u?erst gewisssenhafte Polizeiarbeit hervorgehe (z.B. ORF). Wie bitte? Die Selbstbeweihr?ucherung der Polizei wurde von ahnungs- oder willenlosen, zumindest aber v?llig unkritischen Journalisten ?bernommen und das wird nun bei Gericht vorgebracht? 200 Zeugen seien befragt worden. Na so ein Wahnsinn! Quantit?t statt Qualit?t? Ich kenne jedenfalls wichtige Zeugen, die nicht einvernommen wurden.
Auch f?r die Einzelt?tertheorie hatte der Anwalt eine Erkl?rung aus den Medien parat. Die Polizei habe die Entf?hrung nachgestellt und vermute, dass die Zeugin, welche zwei Personen gesehen hatte, einen Mann zweimal gesehen habe. Einmal hinten und dann auf dem Fahrersitz.
Der Anwalt bestand auch darauf, dass einige Behauptungen Wabls protokolliert werden, da diese gegen?ber der Polizei den Vorwurf des Amtsmissbrauches verwirklichen w?rden. Jetzt steht es also im Protokoll. Endlich!
Der zentrale Punkt war die Frage, ob Frau Kampusch f?r die Urteilsfindung neue Gesichtspunkte liefern k?nne. Gegen Schluss der Tagsatzung wurden dem Richter jene Fotos von Natascha ?bergeben, welche in diesem Forum auch schon als v?llig harmlos beschrieben wurden. Als der Richter dem Anwalt die Aufnahmen zeigte und Frau Sirny nach dem damaligen Alter von Natascha fragte, bestritt zwar vorerst der Anwalt die Echtheit der Aufnahmen, Frau Sirny beantwortete aber fast zeitgleich die Frage des Richters: Natascha war damals angeblich im Alter zwischen drei und vier Jahren.
Als der Anwalt das Wort "Schweinerei" gebrauchte, h?tte ich fast angenommen, dass seine Contenance ins Wanken geriet. Wie ich es verstand, meinte er jedoch nicht die Aufnahmen an sich, sondern dass diese dem Gericht ?bergeben wurden. Nur, warum soll die ?bergabe harmloser Kinderfotos eine Schweinerei darstellen? Das Gegenteil ist doch wohl der Fall: Warum sollte man sie ausgerechnet dem Richter vorenthalten? Das Urteil ?ber eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird binnen Monatsfrist erwartet.
Nochmals zum Thema Amtsmissbrauch: Der Vorwurf steht nicht nur im Protokoll, sondern ist seit November 2004 in meinem Buch nachzulesen. Oder hier, in diesem Forum. Verklagt wurde ich bekanntlich nie.
Dies erscheint deswegen interessant, weil man - gerade aus aktuellem Anlass sieht - wie schnell sich von der Polizei jemand beleidigt f?hlen kann. Mag. Kreuter, Chef des B?ros f?r Interne Angelegenheiten (BIA) klagt Edelbacher wegen dessen kritischer ?u?erungen in letzter Zeit.
"Die wollen halt, dass ich die Gosch`n halt" wird Edelbacher im heutigen "Kurier" zitiert. Mehr ist dem nicht hinzuzuf?gen.
|