vero
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Um nach einer Schwangerschaft kein Kind zu haben, kann auch auf den folgenden Möglichkeiten basieren:
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[*]Scheinschwangerschaft (hormonell, psychosomatisch)
[*]Verlust des Kindes durch eine Frühgeburt
[*]Abtreibung / Schwangerschaftsunterbruch
[*]Totgeburt
[*]Missgeburt mit Todesfolge
[*]Tod des Kindes durch «frühen Kindstod»
[*]Tötung des Kindes durch Kindsmutter und / oder Dritte
[*]Wegnehmen des Kindes durch Dritte
[*]Weggeben des Kindes durch Kindsmutter und / oder Dritte
[/list]
Neben der «öffentlichen Geheimakte» scheint in der Tat auch eine «geheime Geheimakte» zu existieren. – Nein, das ist kein Pleonasmus, das ist in dieser Sache sozusagen Normalität.
Eingedenk, dass der Herbst 2006 am 23. September begann, können weder Sommerloch-, noch Boulevard noch sonstige Gerüchteküche-Phantasten wissen, was in der geheimen Geheimakte steht. Ebenso wenig kann eine solche Öffentlichkeit bis heute wissen, ob Kampusch – so sie denn die betreffende Frage überhaupt jemals stellte – nach einer eigenen oder fremden Schwangerschaft fragte.
Denkbar in diesem Pfuhl der Merkwürdigkeiten ist, dass der Wolfi ein Kind gezeugt hatte und nicht so recht wusste, was und wohin er damit sollte … Es ist (hoffentlich) davon auszugehen, dass wenigstens diese Sache geklärt wurde.
Selbst wenn Kampusch ein Kind bekommen haben sollte, das überlebte oder nicht, stellt sich die Frage, ob ein wirkliches öffentliches Interesse an solchen Tatsachen bestehen kann. Insbesondere kein öffentliches Interesse kann bestehen, wenn eine Schwangerschaft ihrerseits verfrüht und tragisch (zumindest für das Kind) endete bzw. beendet wurde.
Sollte es irgendwo ein lebendes identifiziertes Kind der Kampusch geben, wäre dessen Geburtsurkunde wohl nun angepasst worden, ohne Bestrafung der Kindsmutter, da diese für einen allfälligen Kinderhandel bzw. eine Kindsweglegung oder -unterschiebung nicht verantwortlich gemacht werden könnte.
Vorstellbar ist jedenfalls, dass eine Schwangerschaft unter den Umständen, wie sie in Strasshof unter der Ägide des Wolfi herrschten, kein Sonntagsspaziergang war, und Kampusch inklusive Geburt ordentlich traumatisierte. Ein allfälliges Kind besässe seine vollen Persönlichkeitsrechte und damit den umfassenden Schutz vor der Öffentlichkeit.
Und was wollten die Leute diesem Kind denn sagen, wenn es mit spätestens zwölf Jahren nach seinen «echten» Eltern fragte?
Soll es danach in SUN, Mirror, der Bild oder der Krone nachlesen dürfen, dass von der sog. Weltöffentlichkeit bereits jahrelang millionenfach durch den Dreck gezogen wurde?
Soll es als «Kampusch Zwo» oder «Wolfi Junior» ohne eigene Identität in die Geschichte eingehen?
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