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Altlast

Kurzes Adamovich-Interview in NEWS 26/2009 (25.06.2009):

[I]Da ist noch sehr vieles offen. ... Allerhand, glauben Sie mir. ... Es könnte Leute geben, die wesentlich mehr über den Fall wissen, als in der Öffentlichkeit angenommen wird. ... an der ganzen Geschichte ist sehr viel unheimlich, das sage ich Ihnen.[/I]

(Ganzes Interview am üblichen Ort.)
24.06.09, 20:23:24

Altlast

[quote]Kurzes Adamovich-Interview in NEWS 26/2009 (25.06.2009)[/quote]Ein Auszug daraus online:
http://www.news.at/articles/0926/10/244983/ludwig-adamovich-causa-kampusch-da
25.06.09, 09:30:58

katz123

Zitat: Tagebücher bleiben tabu
quelle: http://derstandard.at/fs/1246542287985/Einvernahme-Protokolle-Kampusch-Akte-fuer-Ermittler-freigegeben

Wer bestimmt das eigentlich? Etwa der Staatsanwalt? Die Tagebücher könnte doch von NK zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht hilft es Komplizen zu ermitteln, die NK nur für gute Freunde von P hielt. O.Ton "..seinen näheren Freunden.."

Drollig finde ich
Zitat: "In Deutschland wäre schon das Durchlesen völlig undenkbar."
und hier das Sahnehäupchen dazu festgehalten für die Nachwelt:
Zitat: "Die Tagebücher wurden kurz nach dem Wiederauftauchen Kampuschs vom damals zuständigen Staatsanwalt, den Richtern und den Ermittlern durchgeblättert"

[B]Durchgeblättert[/B], also nicht gelesen! Das ist schon lustig. Aber nimmt man das ernst, so muß man schlicht feststellen, dass sie nicht wissen können ob darin Hinweise auf Mittäter drin stehen. Normalerweise müsste ein Staatsanwalt die Erlaubnis von NK erbitten, um solche Hinweise zu erhalten.

16.07.09, 10:32:11

katz123

P.S. Da fällt mir ein, die NK war ja noch minderjährig. Da hätte man die Eltern fragen müssen. Überhaupt ist mir unerklärlich mit welchem Recht Vater und Mutter von ihr ferngehalten worden sind. Es gibt schliesslich auch ein Recht der Eltern auf ihre Kinder! Nicht jeder Behörde zerrt so an den Kindern herum.
16.07.09, 12:26:52

katz123

Zitat: Die Eltern des wiederaufgetauchten Entführungsopfers Natascha Kampusch haben sich über die Behandlung durch die Behörden beschwert. Sie verstehen nicht, warum sie ihre Tochter seit ihrer Rückkehr erst einmal sehen konnten und ihren Aufenthaltsort nicht kennen.

quelle: http://www.salzburg.com/sn/nachrichten/artikel/2327873.html

Auf welcher Rechtsgrundlage kann den Eltern der Zugang zu den Kindern verwehrt werden?
16.07.09, 12:36:11

spitzi

Na vielleicht hat sie selber ihre Eltern nicht sehen wollen; besonders ihre Mutter. Erinnert Euch doch nur was ihre Worte waren wie sie die Mutter zum ersten Mal gesehen hat?
War sicher nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
16.07.09, 13:16:14

Altlast

[quote="katz123"]P.S. Da fällt mir ein, die NK war ja noch minderjährig.[/quote]Bei ihrem Wiederauftauchen? Da war sie schon 18.
16.07.09, 13:19:59

katz123

Aja, das steht unten im Artikel. War war in Erinnerung, dass sie noch nicht 18 war. Das ist wohl etwas falsch.
16.07.09, 14:00:26

Sashila

was die tagebücher betrifft, glaube ich kaum, das diese fr. k. im nachtkastl aufbewahrt hat.

denn sollte da was aufklärendes zu ihrem fall niedergeschrieben sein (was ich mir eigentlich gar nicht vorstellen kann), brauch ich nicht einmal einen funken hausverstand dazu, anzunehmen das diese einfach vernichtet wurden.

wobei man ihr (fr.k),daraus nicht einmal einen strick drehen könnte. ausserdem braucht`s dazu auch keine matura.

so gscheit ist sie allemal.
16.07.09, 16:53:04

katz123

Wenn sie klug wäre dann würde sie die Tagebücher aufbewahren. Sie sind so etwas wie eine Versicherung. Sie könnten auch ihre Unschuld beweisen. Warum komme ich wieder mit der Schuldfrage? Weil wir wissen nicht was eigentlich passiert ist und weil wir nicht wissen von welcher Art Einkünften (P soll mehrheitlich arbeitslos gewesen) die beiden gelebt hatten.
17.07.09, 07:57:35
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