orf.at - 19. April 2016
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[B]Todesfall „höchst bedenklich zu bewerten“[/B]
Das Gutachten wurde laut dem „Spiegel“ von den Rechtsmedizinern Johann Missliwetz und Martin Grassberger erstellt. Es belege, dass der damals zuständige Rechtsmediziner [B]„versäumte, zwischen Selbst- und Fremdtötung zu differenzieren“.[/B] In dem Gutachten heiße es, dass „[B]der Todesfall Wolfgang Priklopil als höchst bedenklich zu bewerten und Fremdverschulden auf Basis der vorliegenden Befunde durchaus als möglich zu erachten“[/B] sei.
Der Gerichtsmediziner im Fall Priklopil sei nicht nach den „[B]üblichen rechtsmedizinischen Standards und üblichen Vorgangsweisen, nicht einmal (nach) denen eines durchschnittlich sorgfältigen Facharztes der Rechtsmedizin“ vorgegangen,[/B] schreiben Missliwetz und Grassberger laut „Spiegel“ in ihrem Gutachten. Wichtige Untersuchungen seien unterblieben.
[B]Kein technisches Gutachten erstellt[/B]
Nach Ansicht von Missliwetz und Grassberger wurden den Angaben zufolge [B]insgesamt sieben Punkte missachtet[/B], die für eine begründete, umfassende und sorgfältige Expertise notwendig gewesen wären. Auch sei kein technisches Gutachten verfasst worden, um eine Korrelation der Verletzungen mit der Fahrzeugfront abzugleichen.
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