vero
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Kann aber muss nicht unbedingt.
Lokalaugenscheine sind an sich eine ganz normale Sache in irgend einem gerichtlichen Procedere.
Der Wunsch ezeigt das allgemeine Misstrauen, das den damaligen Untersuchungsergebnissen entgegenbebracht wird.
Das Argument, selbst wenn eine ausserordentliche Untersuchung der Liegenschaft bereits 1998 vorgenommen worden wäre, wäre es unmöglich gewesen, NK zu orten / finden, erscheint mir eh eine Schutzbehauptung zu sein.
Fraglich ist hingegen, was WP getan hätte, wäre er damals einer direkten harten Konfrontation ausgesetzt gewesen:
Einserseits kann gedacht werden, die Geiselnahme sei noch nicht so stark in seinem Wesen verankert gewesen, so dass noch genügend Flexibilität zu einem Geständnis vorhanden gewesen wäre.
Anderseits hätte der labile WP bereits damals Suicid begehen können, und die Untersuchenden hätten NK zu spät (Ersticken / verhungern) finden können.
Dazu kommt, dass WP die NK während der Untersuchungsphase - falls er nicht sofort inhaftiert worden wäre - hätte töten und exportieren können ...
Im Vergleich zum Amstetten-Fall zehn Jahre später, muss auch in Betracht gezogen werden, dass die technischen Möglichkeiten zur Ortung von Lebenden + Toten sich sehr entwickelt haben.
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